|
|
Hochzeit in
Las Vegas - einfacher als man (oder frau) denkt.
Immer mehr
Deutsche heiraten in Las Vegas. Das, was es dabei zu beachten gilt. finden
Sie hier. Die Daten sind Stand Anfang 1997, wurden von uns aber Ende
September 1998 persönlich am eigenen Leib überprüft...
Generalkonsulat
der Bundesrepublik Deutschland
Consulate General of the Federal Republic of Germany, 1960 Jackson Street,
CA. 94109.
Tel. 001 (415) 775 - 1061, Fax 001 (415) 775-0187
Unverbindliches Merkblatt über Eheschließungen in Nevada
- Voraussetzungen
Das gesetzliche Mindestalter für die Eheschließung ist 18 Jahre.
Personen unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung ihrer Eltern oder
des gesetzlichen Vormundes. Die Zustimmung kann bei der Beantragung
der Heiratserlaubnis (marriage license) persönlich erteilt werden
oder schriftlich in eidesstattlicher Erklärung mit beglaubigter
Unterschrift. Die Zustimmungserklärung muß das Geburtsdatum des
Minderjährigen und das Verwandschaftsverhältnis zu dem Zustimmenden
enthalten. Personen unter 16 Jahren benötigen die Zustimmung der
Eltern oder des gesetzlichen Vertreters, außerdem ist die Genehmigung
zur Eheschließung vom Bezirksgericht (Nevada District Court)
einzuholen. Eheschließungen zwischen Cousins / Cousinen ersten Grades
sind im Staate Nevada nicht erlaubt.
- Urkunden
Es brauchen keine Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden)
vorgelegt werden. Ein Aufgebot ist nicht erforderlich. Nevada verlangt
keine Blutuntersuchung. Im Falle einer vorherigen Ehe eines oder
beider Partner ist der Grund der Auflösung (Tod, Scheidung, etc.)
sowie Datum und Ort anzugeben.
- Heiratserlaubnis
Beide Partner müssen gemeinsam mit Reisepaß (den bei uns aber
keiner sehen wollte...) im Marriage License Bureau (Büro für
Heiratserlaubnis) vorsprechen und die Erteilung der Heiratserlaubnis (marriage
license) beantragen. Die Gebühr beträgt $35.00. Achtung, man muß
u.U. etwas Schlange stehen, also Zeit mitbringen!
- Eheschließung
Die Eheschließung kann entweder vom Commissioner of Civil
Marriages (Standesbeamter) oder in einer der Wedding Chappels von
einem hierzu staatlich Befugten vorgenommen werden. Es muß zumindest
ein Zeuge anwesend sein. Zivile und religiöse Trauungen haben in
Nevada die gleich Rechtskraft.
- Gültigkeit
der Eheschließung
Diese nach dem Recht des Staates Nevada geschlossenene Ehe hat
auch in Deutschland Gültigkeit durch Vorlage der laut Haager
Übereinkommen vorgeschriebenen Dokumente beim zuständigen
Standesamt. Der Familienname wird beim Standesamt in Deutschland
erklärt. Tag der Eheschließung ist jedoch das Datum, das auf dem
Marriage Certificate eingetragen wurde.
- In
Las Vegas gilt:
- Heiratserlaubnis:
Die
Anschrift des Marriage License Bureau (Büro für
Heiratsgenehmigung) ist 200 S. Third Street (im COurthouse), Las
Vegas, NV 89155. Tel. 001 ( 702) 455-4415. Bürostunden: Mo. - Do.
8:00 - 24:00 Uhr, Freitag 8:00 bis Sonntag 24:00 durchgehend
- Eheschließung:
Commissioner
of Civil Marriages: 309 S. Third Street, Erdgeschoß. Bürostunden
sind dieselben wie Marraige License Bureau. Die Gebühr für die
Trauung beträgt $35.00
Wedding Chappels: Trauungen werden von staatlich hierzu Befugten
vorgenommen. Gebühren richten sich nach den Wünschen der
Eheschließenden. Mindestgebühr ist $55.00
- Bestellung
von Dokumenten
Die
Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland in Las Vegas, Frau
Sigrid Sommer, ist befugt, die notwendigen Urkunden gemäß den
Vorschriften des Haager Übereinkommens zu beantragen und an die
Heimatadresse in Deutschland nachzusenden. Es wird eine
Verwaltungsgebühr von $35.00 hierfür erhoben. Bürostunden sind
Montag - Freitag 10:00 - 12:00 unangemeldet oder nach
telefonischer Vereinbarung. An Feiertagen und Wochenenden können
die Dokumente wie folgt bestellt werden: Fotokopie des Marriage
Certificates mit Heimatanschrift versehen und den nötigen
Gebühren in einem Umschalg durch die Briefklappe einwerfen. Die
Anschrift lautet: 925E. Desert Inn Rd., Ste. C, Las Vegas, Nevada
89109. Tel.: 001 ( 702) 734-9700, Fax 001 (702) 735-4692.
Bearbeitungsdauer ca. 8 Wochen, Gebühr $63,00 oder ca. 4 Wochen
mit Express Service vom Secretary of State, Gebühr $88.00
Eheleute können die Dokumente auch selbst beantragen: Clark
County Recorder, 500 S. Grand Central Parkway, Las Vegas, Nevada.
Gebühr für certifified copy ist $7.00. Mitzubringen ist eine
Money Order zur Weiterleitung an den Secretary of State für
Anbringung der Apostille. Money Order für $20.00 oder $45.00,
falls Express-Service gewünscht ist. Die Bearbeitungsdauer kann
bis zu 18 Wochen betragen. Eventuelle Rückfragen oder Nachfragen
müssen an diese Ämter direkt gerichtet werden.
Anmerkung der Redaktion: Wir empfehlen unbedingt den Weg
über Fr. Sommer, da man hier auch die in Deutschland benötigte
beglaubigte Übersetzung gleich mitordern kann!
- In
Reno gilt:
- Heiratserlaubnis
beantragen im Marriage License Bureau: Courthoause Reno, Te.
001 (702) 328-3550
- Eheschließung:
Heiraten beim Commissioner of Civil Marriages: Courthouse Reno,
Courtstreet oder in einer Wedding Chapel nach eigener Wahl
- Bestellung
von Dokumenten
Eheleute müssen nach der Eheschließung beim County Recorder
des Landkreises (Washoe County), 1001 E. 9th Street eine Certified
Copy des Marriage Certificates beantragen, Gebühr $7.00. Diese
"Certified Copy of Marriage" muß sodann zur
Bestätigung, durch Anbringung der Apostille laut Haager
Übereinkommen, an den Secretary of State, State of Nevada,
Capitol Complex, Carson City, Nevada 89710, weitergeleitet werden.
Die Gebühr beträgt $20, für den Express Service $45.00
Wir
empfehlen für die Hochzeit Las Vegas,
wir haben Reno 1998 auch kurz besucht und die Stadt hat uns
weniger gefallen (und das lag nicht nur an dem Harley-Davidson-Treffen,
welches zufällig während unseres Besuches stattfand...)
|